Das Teilprojekt Digitale Prüfungen macht die Durchführung endnotenbildender (summativer) Prüfungen möglich.
Digitale Prüfungen an der Hochschule:
Digitale Prüfungen haben - abhängig von der jeweiligen Prüfungsform - folgende Vorteile:
EXaHM ist ein Automatisierungsframework für digitale Prüfungen: Alle Schritte vom Hochfahren der Computer, über den Wechsel in den Prüfungsmodus und den Beginn der Prüfung, bis hin zum Prüfungsende und dem Herunterfahren der Computer werden mithilfe eines zentralen Servers automatisiert durchgeführt. Dank einer abgesicherten Desktop-Umgebung ermöglicht EXaHM anwendungs- und kompetenzorientierte Prüfungen. Zahlreiche Programme (z.B. Excel, MATLAB, Visual Studio) können während der Prüfung genutzt werden. Die Prüfungsdateien werden regelmäßig redundant gesichert. Externe Zugriffe sind nicht möglich. Für die Prüfungen werden bestehende PC-Räume der Hochschule genutzt.
EXaHM-Historie
Das an der Hochschule München entwickelte Vorgängersystem HMPD (Hochschule München Prüfungsdesktop) ermöglichte es bereits, dass nur für die Prüfung zugelassene Programme und Tools gestartet werden konnten. So wurde gewährleistet, dass während der Prüfung ein prüfungsrelevantes Programm (zum Beispiel Excel, MATLAB, Visual Studio usw.) genutzt werden konnte (Anwendungsorientierung). HMPD wurde ab 2011 an der Hochschule München von Professor Dr.-Ing. Georg Braun entwickelt und eingesetzt. Bis 2017 kamen innerhalb der Fakultät für angewandte Naturwissenschaften und Mechatronik weitere NutzerInnen hinzu, so dass mehr als 700 Studierende mit HMPD in verschiedenen Studiengängen der Fakultät erfolgreich geprüft wurden. Als das System über die Fakultätsgrenzen hinaus bekannt wurde, entstand der Wunsch, ein hochschulweit nutzbares System für alle Fakultäten bereitzustellen. Dies wird mit EXaHM und einem hochschulweiten Prüfungsserver ermöglicht. Zusätzlich verbessert EXaHM die Sicherheit digitaler Prüfungen und die Benutzerfreundlichkeit und Zuverlässigkeit des Systems.
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie das Handout zum Workshop "EXaHM: Digitales Prüfung an der Hochschule München" vom 15. Mai 2019.
Was Sie bei der Nutzung sozialer Netzwerke beachten sollten
Die Hochschule München schätzt die Kommunikationsmöglichkeiten, die Soziale Medien bieten, z. B. bei der Bereitstellung von Videos. Sie macht jedoch darauf aufmerksam, dass bereits durch das Anklicken der „Play“-Taste im Video eine Übermittlung personenbezogener Daten erfolgen kann.
Dies ist unabhängig davon, ob Sie selbst Mitglied des sozialen Netzwerks sind oder nicht. Diese Daten könnten technisch zum Aufbau eines personenbezogenen Profils genutzt werden.
Die Hochschule München hat keine Kontrolle über die ausgelösten Vorgänge. Mit dem Anklicken des Play-Buttons verlassen Sie den von der Hochschule München kontrollierten und verantworteten Bereich. Beachten Sie auf jeden Fall die Datenschutzregelungen und -einstellungen der Anbieter.
Was Sie bei der Nutzung sozialer Netzwerke beachten sollten
Die Hochschule München schätzt die Kommunikationsmöglichkeiten, die Soziale Medien bieten, z. B. bei der Bereitstellung von Videos. Sie macht jedoch darauf aufmerksam, dass bereits durch das Anklicken der „Play“-Taste im Video eine Übermittlung personenbezogener Daten erfolgen kann.
Dies ist unabhängig davon, ob Sie selbst Mitglied des sozialen Netzwerks sind oder nicht. Diese Daten könnten technisch zum Aufbau eines personenbezogenen Profils genutzt werden.
Die Hochschule München hat keine Kontrolle über die ausgelösten Vorgänge. Mit dem Anklicken des Play-Buttons verlassen Sie den von der Hochschule München kontrollierten und verantworteten Bereich. Beachten Sie auf jeden Fall die Datenschutzregelungen und -einstellungen der Anbieter.
Das Team Digitale Prüfungen unterstützt Lehrende der Hochschule München, Ihre Prüfung in
EXaHM und/oder Moodle umzusetzen. Wir bieten Unterstützung:
Die folgenden Anwendungsfälle stehen bei der Umsetzung im Vordergrund:
Wir freuen uns auf Ihre Ideen! Nehmen Sie Kontakt per E-Mail mit uns auf!
Wie ist eine digitale Prüfung aufgebaut?
Sie können Aufgaben in Software-Tools und Testfragen im Prüfungs-Moodle (von Multiple Choice über Drag'n'Drop bis Freitext) stellen.
Ist das rechtlich erlaubt?
Ja, alle Rahmenbedingungen digitaler Prüfungen an der Hochschule München sind bereits mit dem Justiziariat abgestimmt.
Ist eine digitale Prüfung überhaupt sicher?
EXaHM sichert die Prüfung auf mehreren Ebenen ab und gewährleistet in hohem Maße Ausfallsicherheit bei digitalen Prüfungen. Im Falle einer Störung besteht immer die Möglichkeit, die Prüfung unter einer Verlängerung oder an Ersatzgeräten fortzusetzen. Gespeicherte Dateien bleiben dabei erhalten. Eine Prüfung kann jedoch nie zu 100% sicher sein – das gilt sowohl für digitale als auch für handschriftliche Prüfungen.
Was soll ich tun, wenn ich eine erste digitale Prüfung mit EXaHM oder Moodle machen möchte?
Kontaktieren Sie uns bitte bis Mitte des Semesters vor dem Prüfungssemester unter exahm@hm.edu.
Wie erfolgt die Prüfungseinsicht?
Die Prüfungseinsicht erfolgt wie bei handschriftlichen Prüfungen durch die/den PrüferIn vor Ort an der Hochschule München, üblicherweise unter der Verwendung der Software, in der die Prüfung durchgeführt wurde.
Wie korrigiere ich eine digitale Prüfung? (Stand Mai 2019)
In welchen Räumen kann ich digital prüfen? (Stand Oktober 2019)
Aktuell stehen die Räume T3.015, T3.016, T3.017 und T3.023 (je 30 Plätze) im T-Gebäude für digitale Prüfungen zur Verfügung.
Prinzipiell ist es auch möglich in Fakultätsräumen zu prüfen. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen geklärt sein, die Sie bitte mit dem Kompetenzteam EXaHM besprechen (exahm@hm.edu).
Wie buche ich einen Raum für eine digitale Prüfung?
Semesterbegleitend: Sie buchen den Raum selbst, entweder bei Ihnen an der Fakultät oder im T-Bau über booked
. Endnotenbildend: Die PrüfungsplanerInnen buchen den Raum im Rahmen der Prüfungsplanung, entweder bei Ihnen an der Fakultät oder im T-Bau über booked
.
Meine Gruppe ist für das Raumangebot zu groß. Was gibt es für Alternativen?
Bitte vereinbaren Sie bei Fragen hierzu einen Beratungstermin (exahm@hm.edu).
Datenschutz ist für die Hochschule München ein großes Anliegen und ihre gesetzliche Verpflichtung. Um die Sicherheit persönlicher Daten angemessen bei der Übertragung zu schützen, verwendet die Hochschule München, orientiert am aktuellen Stand der Technik, entsprechende Verschlüsselungsverfahren (z.B. SSL/TLS) und gesicherte technische Systeme.
Verantwortlicher
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Hochschule für angewandte Wissenschaften München in der Lothstraße 34 in 80335 München.
Aufsichtsbehörde
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz in der Wagmüllerstraße 18 in 80538 München.
Kontakt für Ihre Rechte
Sollten Sie der Auffassung sein, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Hochschule München gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstößt, können Sie sich an den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden. Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Hochschule München ist per E-Mail unter der Adresse datenschutzbeauftragter@hm.edu und telefonisch unter (089) 6080 7600 erreichbar.
Zweck der Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung digitaler Prüfungen. Dies kann in Form von benoteten Semesterendprüfungen, semesterbegleitenden Nachweisen sowie freiwilligen, unbenoteten und semesterbegleitenden Prüfungen sein. Eine Änderung dieses Zwecks ist nicht geplant.
1. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung benoteter Semesterendprüfungen und semesterbegleitender Nachweise
a.) Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Studierenden
Im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung im Bereich Lehre, verankert im Bayerischen Hochschulgesetz, dürfen Hochschulen personenbezogene Daten verarbeiten. (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Abs. 2, 3 DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 BayDSG in Verbindung mit Art. 2 BayHSchG).
Die Erfüllung dieser Aufgabe ist nur mit Hilfe der Erfassung der personenbezogenen Daten der Studierenden möglich. Dabei sind Studierende zur Angabe ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Immatrikulation und somit auch im Rahmen einer Prüfung verpflichtet (Art. 42 Abs. 4 BayHSchG). Prüfungen dürfen digital erfolgen. Das ist in § 27 der aktuell gültigen Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) der Hochschule München geregelt.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Informationen über einen bestehenden Nachteilsausgleich ergibt sich dabei aus Art. 9 Abs. 2 Buschstabe g, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, Abs. 2, 3 DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 BayDSG in Verbindung mit, Art. 2 BayHSchG in Verbindung mit § 5 RaPO.
b.) Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Korrektoren
Die Verpflichtung zur Verarbeitung ihrer Daten (Korrektur) ergibt sich für die beamteten PrüferInnen als Dienstpflicht aus dem BayBG, für die nicht-beamteten Beschäftigten aus ihrem Arbeitsvertrag (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO), für die Lehrbeauftragten aus dem öffentlich-rechtlichen Sonderverhältnis.
c.) Verarbeitung von Logfiles, Cookies und Sicherheitsupdates
Protokolldateien, Cookies und Sicherheitsupdates sind für den Dienst „Digitale Prüfung“, und für die Prüfung oder Wartung der Systeme und zur Gewährleistung der Netz- und Informationssicherheit der Hochschule München gemäß technisch erforderlich. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt dabei nach Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c und e DSGVO i.V.m. Art. 6 Abs. 1 BayDSG.
Soweit die Hochschule München ein Telemedium anbietet ist die o.g. Datenverarbeitung erforderlich und daher gemäß § 13 Abs. 7 TMG rechtmäßig. Soweit die Hochschule München als Behörde Dienste nach dem E-Government-Gesetz anbietet erfolgt dies nach Art. 11 Abs. 1 BayEGovG, und soweit die Hochschule München Telekommunikationsdienste anbietet, nach § 100 TKG.
2. Rechtsgrundlage für freiwillige, unbenotete, semesterbegleitende Prüfungen
Die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke des Ableistens von freiwilligen, unbenoteten und semesterbegleitenden Prüfungen erfolgt auf der Rechtsgrundlage der Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a, Art. 7 DSGVO.
EmpfängerInnen oder Kategorien von EmpfängerInnen der personenbezogenen Daten
Die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der Durchführung digitaler Prüfungen verarbeitet und hochschulintern an folgenden Stellen weitergegeben:
Geplante Speicherdauer der personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten - der an digitalen Prüfungen beteiligten Studierenden - werden i.d.R. nach der in §12 der RAPO festgelegten Aufbewahrungszeit für Prüfungen gelöscht. Demnach sind Prüfungsleistungen zwei Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem dem Studierenden das Ergebnis der jeweiligen Modulprüfung mitgeteilt worden ist. Zu einer Verlängerung der Löschfrist kommt es, wenn ein Verfahren anhängig ist. Kontaktdaten von Aufsichten, Lehrenden und Mitgliedern des Kompetenzteams EXaHM werden aufbewahrt, so lange sie daran beteiligt sind, um einen reibungslosen Ablauf der digitalen Prüfungen zu gewährleisten.
Was Sie noch wissen sollten - Ihre Rechte
Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.
Sie haben entsprechend Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO)
Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.
Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.
Die für die Hochschule München zuständige Behörde ist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz. Sie erreichen diesen wie folgt:
Sonstiges zu dieser Datenschutzerklärung
Die Hochschule München behält sich vor, diese Datenschutzerklärung gelegentlich anzupassen, damit diese stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen der Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z. B. bei der Einführung neuer Services. Für eine erneute Teilnahme an einer digitalen Prüfung gilt dann die neue Datenschutzerklärung.
Letzte Aktualisierung dieser Datenschutzerklärung: 20.04.2020
Dieses Vorhaben wird unter dem Förderkennzeichen 01PL11025 gefördert.
Die Hochschule München schätzt die Kommunikationsmöglichkeiten, die Soziale Medien bieten. Sie macht jedoch darauf aufmerksam, dass bereits durch das Anklicken von Links zu diesen Diensten eine Übermittlung personenbezogener Daten erfolgen kann.
Dies ist unabhängig davon, ob Sie selbst Mitglied des sozialen Netzwerks sind oder nicht. Diese Daten könnten technisch zum Aufbau eines personenbezogenen Profils genutzt werden.
Die Hochschule München hat keine Kontrolle über die ausgelösten Vorgänge. Mit dem Anklicken dieser Links verlassen Sie den von der Hochschule München kontrollierten und verantworteten Bereich. Beachten Sie auf jeden Fall die Datenschutzregelungen und -einstellungen der Anbieter.
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Dies ist unabhängig davon, ob Sie selbst Mitglied des sozialen Netzwerks sind oder nicht. Diese Daten könnten technisch zum Aufbau eines personenbezogenen Profils genutzt werden.
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